Der Staat ist nicht Hüter der „Klima-Wahrheit“

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Teil des Titelblatts der UBA-Broschüre zum Klimawandel.

Am 24. Mai 2013 schrieb ich im NZZ-Umweltblog (online nicht mehr verfügbar): „Was bloss hat das deutsche Umweltbundesamt (UBA) geritten, als es sich entschloss, einen 118-Seiten dicken Bericht zur Klimadebatte zu publizieren? ‚Und sie erwärmt sich doch – Was steckt hinter der Debatte um den Klimawandel?‘ heisst die Propagandabroschüre, die in Deutschland derzeit für rote Köpfe sorgt.“

Inzwischen ist diese staatliche Umweltbroschüre Gegenstand eines juristischen Verfahrens geworden. Als vorerst letzte Instanz hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg anfangs Februar entschieden. Und zwar gegen den Umweltjournalisten Michael Miersch. Was ist geschehen?

Die UBA-Broschüre „Und sie erwärmt sich doch“ verfolgt nicht den Zweck, die Fakten zum Klimawandel verständlich und übersichtlich aufzuarbeiten. Sie ist vielmehr eine Kampfansage an sogenannte Klimaskeptiker.

In der Einleitung schreibt das UBA: “Schon lange warnt die Klimaforschung vor einer drohenden Klimaerwärmung, die für die – an die heutigen klimatischen Verhältnisse angepasste – menschliche Gesellschaft grosse Gefahren birgt. Im Gegensatz dazu gibt es einen Personenkreis, der die Erkenntnisse der Klimawissenschaft nicht anerkennt, die sogenannten ‘Klimawandelskeptiker’ oder kurz ‘Klimaskeptiker’. Obwohl in den meisten Fällen fachfremd, stellen sie eine breite Palette an Gegenthesen zum heutigen Kenntnisstand der Klimaforschung auf. Der Ton, den die ‘Klimawandelskeptiker’ in der Auseinandersetzung mit der Klimawissenschaft anschlagen, geht nicht selten über das Mass einer sachlich-kritischen Diskussion hinaus.”

Nun begnügte sich das UBA nicht damit, die “sachfremden Klimaskeptiker” in allgemeinem Ton zu diffamieren. Nein, es nennt Ross und Reiter: Fritz Vahrenholt, Sebastian Lüning, Dirk Maxeiner, Michael Miersch, Günter Ederer sowie das “Europäisches Institut für Klima und Energie” (EIKE) werden auf die schwarze Liste der „Klimaskeptiker“ gesetzt.

Die Publizisten Maxeiner und Miersch wehrten sich dagegen, als Autoren bezeichnet zu werden, die Unwahrheiten über den Klimawandel verbreiteten. Sie zogen vor Gericht (Maxeiner nahm sich später wegen der hohen Kosten aus dem Verfahren).

Doch Miersch unterlag: Das Verwaltungsgericht Halle beschied im November 2015, dass die Äusserungen in der Broschüre nicht überzogen seien. Die inkriminierten Passagen in der Broschüre würden die Leser nicht auf Miersch beziehen, da sie an einem anderen Ort im Text stünden und keinen direkten Bezug auf ihn nähmen.

Dieses Urteil wollte Miersch nicht auf sich sitzen lassen. Er ging in die Berufung. Doch Miersch verlor erneut (Urteil nicht online).

Der Fall hatte bereits 2013 für Aufruhr unter Journalisten gesorgt. Der damalige Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes Michael Konken meinte etwa: „Die Textpassage liest sich so, als sollten die Kollegen als inkompetent an den Pranger gestellt werden. Das ist nicht akzeptabel.“ Eine staatliche Behörde habe nicht die Aufgabe, Kritiker der Regierungspolitik als Abweichler zu brandmarken. Konken verlangte vom ebenfalls damaligen Bundesumweltminister Peter Altmaier, die Broschüre in der vorliegenden Form nicht weiter zu verbreiten und sich bei den betroffenen Kollegen zu entschuldigen. Altmaier tat dies nicht.

Verschiedene Medien griffen den Fall auf und nahmen Miersch und Maxeiner in Schutz, auch wenn sie nicht deren klimapolitische Ansichten teilten (eine Auswahl von Artikeln hier). Auch ich zähle mich nicht zu den „Fans“ von Miersch und Maxeiner, schätze deren Umwelt-Schriften aber, um eigene Positionen zu hinterfragen.

Doch im Fall UBA vs Miersch und Maxeiner geht es nicht darum, wer in Sachen „Klimawandel“ recht hat. Es geht darum, was sich ein Staat in der Klima-Debatte anmassen darf.

Ein demokratischer Staat darf, wenn er sich auf eine entsprechende gesetzliche Grundlage berufen kann, durchaus eine Publikation zu einem wissenschaftlichen Thema wie dem Klimawandel verfassen. Wenn ein Staat dies tut, soll er sich aber darauf beschränken, das Für und Wider einer Debatte sachlich abzubilden. Auf den Mann zu spielen und eine offizielle Lehrmeinung zu vertreten, gehört eindeutig nicht zu den Aufgaben eines Staates.

Viel wichtiger ist ohnehin etwas anderes: Der Staat muss evidenzbasiert handeln (was nicht nur im Fall des Klimawandels, sondern auch der Gentechnologie oder der Homöopathie gilt). Und er muss öffentlich machen, auf welche Fakten er sich bei seinem Tun stützt. Die Wahrheit – ein sowohl in der Politik als auch in der Wissenschaft problematischer Begriff – hat der Staat nicht für sich gepachtet. Es ist nicht an ihm, den Stand des Wissens festzuschreiben.

© Markus Hofmann

 

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Ein Gedanke zu “Der Staat ist nicht Hüter der „Klima-Wahrheit“

  1. Wer ernsthaft geglaubt hat, die Empfänger der diversen Alimentationsmöglichkeiten, die sich aus der Sektiererei um die sog. „Menschen verursachte Klimaerwärmung“ ergeben, daß ein entsprechend lukratives Geschäftsmodell kampflos aufgegeben würde, kann nur ein Träumer sein.
    Dabei ist es auch völlig nebensächlich, daß inzwischen selbst aus Kreisen um das UN-IPCC eingestanden wurde, daß zu verschiedenen Zeitfenstern des letzten Jahrhunderts die gemessenen Temperaturdaten nach unten „korrigiert“ (bösmeinend „gefälscht“) wurden, um damit für die folgende Phase eine Erwärmung zu begründen. Allein die Tatsache, daß zu solchen „Tricks“ gegriffen wurde, die Therorie der ( „durch Menschen verursachten“) Klimaerwärmung hoffähig zu begründen, zeigt doch, daß diese zumindest fragwürdig, wenn nicht gar unzutreffend ist. Aber eine Abkehr würde die darauf beruhenden Steuern u. Abgaben, vor allem auch die Fördergelder für diverse auf diesem Gebiet tätige selbst ernannte Weltenretter einstampfen.Und das wird niemand aus diesen Empfängerkreisen bereit sein hinzunehmen. Also wird weiterhin geglaubt.

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