
Taucht in Ihrem Garten ein sogenanntes invasives gebietsfremdes Tier auf oder blüht in Ihrem Rasen eine invasive gebietsfremde Pflanze, droht in Zukunft der Staat einzugreifen. Die Schweizer Regierung will das Umweltschutzgesetz entsprechend ändern. „Inhaberinnen und Inhaber von Grundstücken (…), die von invasiven gebietsfremden Organismen befallen sind oder befallen sein könnten,“ soll es neu im Gesetz heissen, „haben deren Überwachung, Isolierung, Behandlung oder Vernichtung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden vorzunehmen oder diese Massnahmen zu dulden.“
Mit diesem Eingriff in das Privateigentum sollen nicht nur Menschen vor möglichen Gefahren, sondern es soll auch die biologische Vielfalt geschützt werden. Invasive gebietsfremde Arten können die Biodiversität negativ beeinflussen (auch wenn man dabei nicht unnötige Panik verbreiten sollte; siehe Fred Pearce: Die neuen Wilden).
Wenn sich der Bundesrat berechtigterweise um die Biodiversität sorgt und dabei sogar in die Gärten seiner Bürgerinnen und Bürger eingriffen will, so denke ich: Wieso geht er nicht ein paar Schritte weiter?