Warum JuristInnen den Ökozid zur Straftat erkären wollen

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Im Sommer 2019 haben im Amazonas grosse Flächen Regenwälder lichterloh gebrannt, und die Welt sah mehr oder weniger tatenlos zu. Zwar drohten europäische Politiker damit, Freihandelsabkommen mit südamerikanischen Staaten in Frage zu stellen, falls diese nichts gegen die Brandrodungen unternähmen. Doch rechtlich war man zum Nichtstun verdammt. Für Verbrechen gegen die Umwelt gibt es keinen internationalen Gerichtshof. Der Natur kommen keine eigenen Rechte zu. Weiterlesen

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