Ökozid: Wann wird Naturzerstörung endlich bestraft?

Dies sei „ein historischer Moment“, meint Jojo Mehta, Juristin und Vorsitzende der „Stop Ecocide“-Stiftung. Nun gebe es eine prägnante juristische Definition des „Ökozids“. Eine Definition, die die Regierungen dieser Welt „ernst nehmen würden“.

Anfang dieser Woche veröffentlichte die „Stop Ecocide“-Stiftung einen Entwurf für eine neue internationale Strafnorm: den Ökozid. Diese Strafnorm soll in das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (auch Römisches Statut oder Rom-Statut genannt) aufgenommen werden. Bisher stehen in diesem völkerrechtlichen Abkommen die Tatbestände Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression (zum Beispiel Angriffskriege).

Die schwere Umweltschädigung fehlt

Die „schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren“, dürften nicht unbestraft bleiben, heisst es in der Präambel des Römer Statuts. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist seit 2002 zuständig für die Dursetzung dieses Abkommens, das über 120 Staaten anerkannt haben. Allerdings haben einflussreiche Länder wie die USA, Russland, China oder Indien das Römer Statut nicht ratifiziert. Sie wollen nicht, dass ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor ein internationales Strafgericht gezogen werden dürfen.

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