Einjähriges Berufkraut: nicht so schlimm für die Biodiversität wie befürchtet – neue Studie

Gehört das Einjährige Berufkraut hinter Gitter oder gleich ausgerissen? (Bild: jhenning/Pixabay)

Gemäss Gesetz ist die Sache klar: Sogenannte invasive gebietsfremde Organismen „dürfen nicht für den direkten Umgang in der Umwelt in Verkehr gebracht werden“. So steht es in der Schweizer Freisetzungsverordnung.

Das hat einen guten Grund: Invasive gebietsfremde Organismen haben das Potenzial, heimische Arten zu verdrängen und die Biodiversität zu gefährden. Dies betonte der Weltbiodiversitätsrat IPBES in einem Bericht 2023. Auch für den Menschen können diese Organismen schädlich sein. Bekanntes Beispiel dafür in der Schweiz ist die Ambrosia artemisiifolia, das Aufrechte Traubenkraut, das bei Menschen starke allergische Reaktionen auslösen kann.

Im Anhang zur Verordnung hat der Bundesrat die betreffenden Organismen aufgelistet. Darunter auch: Erigeron annuus, das Einjährige Berufkraut. „Info Flora“, das nationale Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora, äussert sich eindeutig: Das Einjährige Berufkraut stelle „ein grosses Risiko für zahlreiche einheimische geschützte Pflanzenarten“ dar. Auch die „Flora des Kantons Zürich“ wählt entschiedene Worte: „Das Einjährige Berufkraut dringt zunehmend in Magerwiesen ein und bedrängt die einheimische Flora.“

Berufkraut-Jagd im Quartier

In der Schweiz gibt es verschiedene Bestrebungen, invasive gebietsfremde Arten wie das Berufkraut zu bekämpfen. Selbst die Zivilbevölkerung ist dazu aufgerufen, sich beim Ausreissen der Pflanzen zu beteiligen. In Zofingen etwa steht demnächst wieder ein solcher Anlass an: Neben dem Drüsigen Springkraut und nordamerikanischen Goldrute steht das Einjährige Berufkraut im Visier. Bebildert ist der Aufruf: mit einem Einjährigen Berufkraut.

Doch hat das Einjährige Berufkraut, das ursprünglich aus Nordamerika stammt und seit dem 17. Jahrhundert in Europa vorkommt, einen derart negativen Einfluss auf die heimische Flora? Denn auffällig ist, dass es in Europa neben der Schweiz lediglich in der Slowakei und Montenegro rechtlich als invasive gebietsfremde Art gilt.

Forscherinnen und Forscher schauten sich deshalb die Pflanze und ihr Wirken rund um Zürich nochmals genauer an. Die Studie von Katharina Genucci et. al. ist bei „Tuexenia“ erschienen.

An verschiedenen Standorten in der Nordschweiz untersuchten die Wissenschaftler, wie es um die Biodiversität steht, wenn das Einjährige Berufkraut mit im Spiel ist. Dafür erfassten sie alle Gefässpflanzenarten auf miteinander vergleichbaren Flächen, auf denen verschieden viele Einjährige Berufkräuter wuchsen, von sehr vielen bis zu fast keinen. Mit diesen Daten konnten sie die Diversität mit und ohne Einjährige Berufkräuter errechnen. Auch andere Neophyten, also gebietsfremde Pflanzen, wurden dabei berücksichtig.

Im Vergleich zeigt sich: Es konnte keinerlei negativer Einfluss des Einjährigen Berufkraut auf die Biodiversität nachgewiesen werden. Auch die Zusammensetzung der Arten veränderte der Neophyt nicht systematisch. Dieser Befund deckt sich mit den wenigen bisherigen Untersuchungen.

Im Widerspruch zur Verordnung

Und er widerspricht der Qualifizierung durch den Bund in der Freisetzungsverordnung. Daher sollten Neophyten nur dann als schädlich für die heimische Diversität eingestuft werden, wenn es dafür eine empirische Grundlage gibt, empfehlen die Forscherinnen und Forscher.

Die grundsätzliche Gefährdung der Biodiversität durch invasive gebietsfremde Organismen ist unbestritten (hier eine Umweltnotiz über Albatrosse). Doch auch die Verfemten verdienen einen differenzierten Blick (siehe dazu die Umweltnotiz zum Staudenknöterich sowie den Flugbegleiter-Artikel über die städtische Flora).

© Markus Hofmann

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